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Leistungen im Brandschutz
Ihr Erfolg ist das Ziel
01
Brandschutznachweise und -konzepte
Die Erstellung von schlüssigen Brandschutzkonzepten und -nachweisen erfordert eine besondere Fachkunde, Erfahrung und umfassendes Wissen der normativen und gesetzlichen Regelungen. Unter Berücksichtigung Ihrer Vorstellungen und Wünsche fließt dieses Know-how in die Fachplanung ein. Auf dieser Grundlage wird das Brandschutzkonzept bzw. der Brandschutznachweis nach vfdb-Richtlinie 01/01 erstellt.
02
Brandschutztechnische Beratung und Stellungnahmen
Auch allgemeine Brandschutzfragen oder Einzelfragen zu Baumaßnahme können im Rahmen einer brandschutztechnischen Beratung betrachtet werden. Dies können u. a. Fragen zur Umsetzbarkeit einer Baumaßnahme, zum Bericht einer Brandverhütungsschau, zu Auflagen der Baugenehmigung, etc. sein. Hierzu erfolgt bedarfsbezogen die Erstellung brandschutztechnischer Stellungnahmen.
03
Brandschutztechnische Bau-begleitung und Fachbauleitung
Nach Erteilung der Baugenehmigung kann eine brandschutztechnische Baubegleitung bis zur Nutzungsaufnahme erfolgen. Abhängig von der Komplexität des Bauvorhabens ist eine Erweiterung zu einer Fachbauleitung Brandschutz möglich. Ziel ist die Übereinstimmung Ihres Bauvorhabens mit den Anforderungen der Baugenehmigung sowie der Brandschutzkonzeptes sicherzustellen, um eine verzögerungsfreie Nutzungsaufnahme zu gewährleisten.
04
Feuerwehrpläne nach DIN 14095
Die Feuerwehrpläne nach DIN 14095 stellen eine schnelle Orientierung der Feuerwehr im Objekt sicher. Hierin sind u. a. die Angriffswege, Gefahrenpotenziale sowie Löschwassereinrichtungen darzustellen. Bei der Erstellung der Feuerwehrplänen nach DIN 14095 erfolgt grundsätzlich eine Bestandsaufnahme vor Ort. Unter Berücksichtigung der Zusatzanforderungen der Brandschutzdienststelle bzw. Ortsfeuerwehr wird der Entwurf erstellt, abgestimmt und anschließend fertiggestellt.
05
Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601
Die Flucht- und Rettungspläne nach DIN ISO 23601 dienen der Orientierung der anwesenden Personen. Hierin sind u. a. die relevanten Flucht- und Rettungswege, die Brandbekämpfungseinrichtungen sowie die Meldeeinrichtungen des Objekts darzustellen.
06
Brandschutzordnung nach DIN 14096
Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 dient der Regelung des Verhaltens der anwesenden Personen im Brandfall und gliedert sich in die Teile A, B und C. Die jeweiligen Teile richten sich an verschiedenen Personenkreise: Teil A: Richtet sich an alle Personen im Gebäude und ist gut sichtbar auszuhängen.Teil B: Richtet sich an langfristig bzw. regelmäßig anwesende Personen im Gebäude und ist diesen schriftlich auszuhändigen.Teil C: Richtet sich zusätzlich an Personen, die besondere Brandschutzaufgaben erfüllen, und ist diesen ebenfalls schriftlich auszuhändigen.
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